Mitwirkung bei Vertragsgestaltung
Als Rechtsbeistand für Handels- und Gesellschaftsrecht können wir Ihnen außer den steuerrechtlichen Aspekten auch handels- und zivilrechtliche Gesichtspunkte bei der Vertragsgestaltung bieten.
Sobald steuerrechtliche und handelsrechtliche Aspekte bei Ihrer Vertragsgestaltung zum Tragen kommen können, wenden Sie sich bitte an uns. Auf umfassende Beratung sollten Sie auch hier nicht verzichten:
- Erstellen von Gesellschaftsverträgen
- Steuerliche Prüfung von anderen Verträgen
- Mitwirkung bei GmbH-Geschäftsführeranstellungsverträgen
- Ehegattenarbeitsverträge / -anstellungsverträge
- Unternehmensübertragsverträge
- etc.